Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern. Es gilt für Unternehmen mit 1.000+ Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland.
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Das LkSG verlangt jährliche Risikoanalysen, Präventiv- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren und transparente Berichterstattung. KMU in der Lieferkette betroffener Unternehmen stehen unter zunehmendem Druck, Dokumentation bereitzustellen und Compliance nachzuweisen.
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